Betreuen heißt beistehen

…wovon sprechen wir?

Jeder kann in eine Lebenssituation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, selbständig wichtige Entscheidung zu treffen und diese umzusetzen.

Manche Menschen können das bereits von Geburt an nicht, andere sind im Laufe ihres Lebens krankheitsbedingt hierzu nicht mehr in der Lage. Das elterliche Vertretungsrecht endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Deshalb gilt:
stellvertretend darf für einen Erwachsenen nur ein
gerichtlich bestellter Betreuer
oder
ein Bevollmächtigter
tätig werden.
Auch Angehörige müssen ausdrücklich und nachweisbar (Betreuerausweis oder Vollmachtsurkunde) beauftragt sein!

Betreuung – Was ist das?

Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung eines Volljährigen verstanden. Es handelt sich dabei um keine Sozialbetreuung oder gar hauswirtschaftliche bzw. pflegerische Versorgung.

Kompetenzzentrum

Seit Oktober 1998 gibt es den „Betreuungsverein der Stiftung Altendank der Kreissparkasse Göppingen e.V.“ als Fachdienst der sozialen Arbeit und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Der Verein ist gemeinnützig, überkonfessionell und landkreisweit tätig.

Er ist eine unabhängige Informations- und Beratungsstelle für Fragen zur rechtlichen Betreuung und zu rechtlichen Vorsorgeinstrumenten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung).

Der Betreuungsverein honoriert die Arbeit ehrenamtlicher rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer im Rahmen einer alljährlichen Dankeschön-Veranstaltung.

Sie möchten ehrenamtliche/r Betreuer/in werden?

Bewerben Sie sich und stehen Sie hilfsbedürftigen Menschen bei!

RUFEN SIE EINFACH AN – wir informieren Sie gerne in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch!