Betreuen heißt beistehen
…wovon sprechen wir?
Jeder kann in eine Lebenssituation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, selbständig wichtige Entscheidung zu treffen und diese umzusetzen.
Manche Menschen können das bereits von Geburt an nicht, andere sind im Laufe ihres Lebens krankheitsbedingt hierzu nicht mehr in der Lage. Das elterliche Vertretungsrecht endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Deshalb gilt:
stellvertretend darf für einen Erwachsenen nur ein
gerichtlich bestellter Betreuer
oder
ein Bevollmächtigter
tätig werden.
Auch Angehörige müssen ausdrücklich und nachweisbar (Betreuerausweis oder Vollmachtsurkunde) beauftragt sein!