Die VorsorgeBetreuungsverein Göppingen

Wir informieren zu Vorsorgemaßnahmen wie (Vorsorge-) Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht wird für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit erteilt. Mit einer Vollmacht legen Sie fest, dass eine bestimmte (oder mehrere) Person Ihres Vertrauens für Sie im von Ihnen festgelegten Umfang (z.B. in Vermögens-, Gesundheitsangelegenheiten) handeln soll. Diese Vollmacht kann nur von einer volljährigen, geschäftsfähigen Person rechtswirksam erteilt werden. Je nach Umfang der Vollmacht kann eine gerichtliche Betreuerbestellung vermieden werden.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer schriftlichen Betreuungsverfügung erteilen Sie selbst keine Vollmacht, sondern können Einfluss auf das Verfahren beim Betreuungsgericht nehmen, in dem Sie eine (oder mehrere) Person benennen, die das Gericht zum gesetzlichen Vertreter (rechtlichen Betreuer) für Sie bestellen bzw. oder nicht bestellen soll. Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie keine Vertrauensperson haben.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Bestimmungen über die medizinische und pflegerische Versorgung und legen damit fest, wie Ihre Vertreter für Sie handeln sollen, wenn Sie in einer Situation selbst nicht mehr entscheiden können. Der behandelnde Arzt und Ihre Vertreter sind verpflichtet, sich an Ihren Bestimmungen in der Patientenverfügung zu orientieren und die entsprechende Versorgung einzuleiten. Eine Patientenverfügung stellt eine sinnvolle Ergänzung zu einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung dar.