Die BetreuungBetreuungsverein Göppingen

Unsere hauptamtlichen qualifizierten Vereinsbetreuer übernehmen rechtliche Betreuungen

Warum rechtliche Betreuung?

Können volljährige Betroffene ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder ihres Alters nicht mehr selbständig erledigen, so kann das Betreuungsgericht gemäß § 1814 BGB einen rechtlichen Betreuer bestellen.

Die rechtliche Betreuung wird an dem jeweiligen Bedarf des Betroffenen ausgerichtet und stellt keine Entmündigung bzw. Entrechtung dar. Der rechtliche Betreuer macht von seinem Vertretungsrecht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.

Nähere Informationen zur rechtlichen Betreuung finden Sie auf unserer Homepage unter Informationen. 

Wer regt eine rechtliche Betreuung an und wie läuft eine Anregung ab?

Jeder kann eine rechtliche Betreuung für eine hilfsbedürftige Person anregen. Auch die betroffene Person kann für sich selbst einen Antrag auf rechtliche Betreuung stellen. In den meisten Fällen ist das der zuständige Arzt, der Sozialdienst, die Nachbarschaftshilfe oder ein Angehöriger.

Der Antrag oder die Anregung wird beim zuständigen Betreuungsgericht (Wohnort des Betroffenen) gestellt. Hierzu gibt es einen Fragebogen. Damit vom Gericht ein rechtlicher Betreuer bestellt wird, ist mitunter ein ärztliches Gutachten erforderlich, aus dem die Notwendigkeit einer Betreuung hervorgeht. Das Gericht muss vor seiner Entscheidung die betroffene Person persönlich anhören.

Wer kann eine rechtliche Betreuung übernehmen?

In erster Linie kommen Angehörige in Frage. Aber auch ehrenamtliche Fremdbetreuer, welche durch den Betreuungsverein vermittelt werden. Weiter gibt es noch Berufsbetreuer, Vereins- und Behördenbetreuer.
Das Betreuungsgericht entscheidet, wer die Aufgabe als rechtlicher Betreuer für die betroffene Person übernehmen wird.